Hygienisch / Technische Begehung ( Anlagen Prüfung )
Zur Vermeidung von Hygienerisiken in Trinkwasser-Installationen müssen Anlagen zur Verteilung von Trinkwasser gemäß § 17 (1) Trinkwasserverordnung mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) geplant, erbaut und betrieben werden.
Für einen hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen sind im Besonderen die Vorgaben aus der allgemein anerkannten Regel der Technik und der VDI/DVGW 6023 anzuwenden.
Zur Umsetzung der Hygienerichtlinie VDI/DVGW 6023 biete ich Inhabern von Immobilien die Durchführung einer hygienisch-technischen Anlagenprüfung ihrer Trinkwasser-Installation an.
Über eine hygienisch-technische Anlagenprüfung lassen sich mikrobiologische und chemisch-physikalische Risiken in einer Trinkwasser-Installation frühzeitig erkennen, so dass mögliche Schäden und Verkeimungen in Trinkwassersystemen vermieden werden können.
